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Diedenhofen (SPD) unterstützt Widerspruchslösung bei Organspende

5. Dezember 2024

Bildbeschreibung: In Deutschland sterben jedes Jahr Menschen, weil sie nicht schnell genug ein Spenderorgan erhalten. Mehrere Abgeordnete im Bundestag wollen deswegen die Widerspruchslösung bei der Organ- und Gewebespende einführen. Auch der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) unterstützt diesen Vorstoß. Foto: Christian Spies

Landkreise Neuwied/Altenkirchen. In Deutschland sterben jedes Jahr Menschen, weil sie nicht schnell genug ein Spenderorgan erhalten. Mehrere Abgeordnete im Bundestag wollen deswegen die Widerspruchslösung bei der Organ- und Gewebespende einführen. Auch der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen (SPD) unterstützt diesen Vorstoß. Eine Einführung der Widerspruchslösung hieße, dass jede Person automatisch nach ihrem Tod potenzieller Organspender ist, außer sie hat zu Lebzeiten widersprochen – eine Regelung, die in vielen anderen Ländern längst Standard ist. Diedenhofen dazu: “Eine Einführung der Widerspruchslösung würde Menschenleben retten. Gleichzeitig könnten diejenigen, die nicht Organspender sein wollen, unkompliziert widersprechen.”

Aktuell stehen rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Zahl der Spender reicht allerdings nicht aus, um den Bedarf an Organen zu decken. Mit einer Widerspruchsregelung solle es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich zumindest einmal im Leben mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen, ohne diese begründen zu müssen, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

In speziellen Fällen solle es auch Ausnahmeregelungen bei der Organentnahme geben. War der mögliche Organ- oder Gewebespender beispielsweise in einem erheblichen Zeitraum vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig und damit nicht in der Lage, eine selbstbestimmte Willenserklärung zu treffen dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden. Den ausgewogenen Gesetzesvorschlag begrüßt Diedenhofen: “Es geht bei der Widerspruchslösung um eine vernünftige Änderung, die ethische Überlegungen mit einbezieht.”

In dieser Woche wurde der neue Gesetzentwurf erstmals im Bundestag debattiert. Nach Möglichkeit soll er in den kommenden Wochen verabschiedet werden.