Bundestag beschließt Heizungsgesetz – Heimischer Abgeordneter Diedenhofen: Regierungsentwurf deutlich verbessert
Berlin. Der Bundestag hat die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – beschlossen. Der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen, der das Gesetz für die SPD mitverhandelt hat, erklärt: “Wir haben die Sorgen der Menschen ernst genommen und den ersten Entwurf von Robert Habeck im Parlament grundlegend umgekrempelt. Das nun beschlossene Gesetz wird dem Klimaschutz gerecht, setzt den Fokus stärker auf Bezahlbarkeit und orientiert sich an dem, was vor Ort technisch möglich ist.“
In den parlamentarischen Beratungen der Ampel habe die SPD von Anfang an deutlich gemacht, dass man die Menschen besser mitnehmen müsse, so Diedenhofen. Deswegen habe es eine deutliche Änderung gegeben: “Im Bundestag haben wir in vielen Sitzungen einen Entwurf erarbeitet, der Planbarkeit, Bezahlbarkeit und Machbarkeit verbindet. Vor das Heizungsgesetz wird jetzt die sogenannte kommunale Wärmeplanung (KWP) geschaltet.” Das bedeute vereinfacht gesagt, dass der Staat in Vorleistung gehe: Erst müssten die Kommunen prüfen, wie die Wärmeversorgung vor Ort in Zukunft organisiert werden soll. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Erst danach greifen bei bestehenden Gebäuden alle Regelungen aus dem Heizungsgesetz.
Bei der Änderung des Gesetzes stand für die SPD außerdem die Bezahlbarkeit und die technologische Vielfalt im Fokus. Diedenhofen hierzu: “Beim Thema Mieterschutz haben wir durchgesetzt, dass Mieterhöhungen nach Heizungstauschen bei 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt sind. Dies ist vom Mieterbund ausdrücklich gelobt worden. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass Hauseigentümerinnen und –eigentümer nicht allein gelassen werden – sie erhalten beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung eine Mindestförderung von 30 Prozent.” Wer schnell handele, erhalte weitere 20 Prozent. Einkommensschwächere Haushalte könnten zusätzliche 30 Prozent bekommen (maximal insgesamt 70 Prozent). Außerdem sei festgelegt, dass besondere persönliche Umstände, wie etwa eine Pflegebedürftigkeit, als Härtefall anerkannt werden können.
Änderungen gab es auch bei den möglichen Technologien. Hier habe die SPD wichtige Erfolge – besonders auch für Menschen in Rheinland-Pfalz – erzielen können. Neben Wärmepumpe, Fernwärme, Wasserstoff und Co. werden jetzt Biomasseheizungen (Pellets, Holzschnitzel etc.) ohne teure Kombinationspflichten ermöglicht. Hierfür hatte Diedenhofen sich besonders stark gemacht: “Die nachhaltige Holzenergie ist für ländliche Regionen eine wichtige Option auf dem Weg zur Klimaneutralität. Denn die Wärmepumpe ergibt nicht in jedem Gebäude Sinn und auch Anschlüsse an ein Fernwärme- oder ein zukünftiges Wasserstoffnetz sind auf dem Land eher nicht zu erwarten.” Für den Heizungstausch und den Netzanschluss gelten dazu großzügige Übergangsfristen.
Diedenhofen abschließend: „Nach einer langen Diskussion rund um das Heizungsgesetz haben wir nun ein pragmatisches und zielführendes Gesetz, das den Bürgerinnen und Bürger, dem Handwerk und der Industrie Planungssicherheit gibt. Wir schieben damit die dringend nötige Wärmewende an und lassen die Menschen dabei nicht allein.“