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Diedenhofen: Fünf Milliarden Euro für Bauen und Wohnen

3. Juni 2022

Bildbeschreibung: DSC00968

Berlin. Gute Nachrichten aus Berlin: Wie der Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen mitteilt, sieht der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ausgaben von knapp fünf Milliarden Euro vor. Darüber hatte der Bundestag am Dienstag, den 31. Mai 2022, abgestimmt. Damit hat der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz von SPD-Bundesministerin Klara Geywitz noch einmal um 33,3 Millionen Euro aufgestockt.

„Geld ist natürlich die wichtigste Grundlage für alle Projekte. Nur mit einer soliden
Finanzausstattung können wir auch etwas bewegen“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen. Als Mitglied im Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen stehen bei ihm Themen wie bedarfsgerechtes und bezahlbares Wohnen, energetische Sanierungen sowie städtebauliche Maßnahmen aufder politischen Tagesordnung. Vorhaben in ländlichen Regionen seien ihm dabei besonders wichtig, betont Diedenhofen. Seine Berliner Ausschussarbeit setze er in seinem Wahlkreis fort.
Größter Einzelposten des beschlossenen Etats ist das Baukindergeld mit 994,6 Millionen Euro, gefolgt vom Wohngeld mit 895 Millionen Euro. Im Wohngeld enthalten sind 130 Millionen Euro als einmaliger Zuschuss an die Wohngeldberechtigten aufgrund der gestiegenen Heizkosten, für den sich der Abgeordnete stark gemacht hatte und von dem in seinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen mehr als 2.000 Haushalte profitieren werden.

Der soziale Wohnungsbau schlägt im Regierungsentwurf mit 750 Millionen Euro zu Buche. Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,53 Milliarden Euro vor. Dazu zählen 252,5 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur. Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,13 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen. Darüber hinaus sind Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ in Höhe von 75 Millionen Euro und Ausgabemittel für Zuschüsse an die KFW im Rahmen des Sonderprogramms Flüchtlingseinrichtungen in Höhe von fünf Millionen Euro im Etat enthalten.