Einmaliger Heizkostenzuschuss soll Bezieher von Wohngeld entlasten
Berlin. Angesichts rasant steigender Energiepreise wird der Bundestag voraussichtlich noch im Januar einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Bezieher von Wohngeld beschließen. Geplant ist eine Unterstützung für Einzelpersonen in Höhe von 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte sollen 175 Euro erhalten. Für jede weitere im Haushalt lebende Person sind 35 Euro vorgesehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des neuen Wohnungsministeriums hervor. Mehr als 2.000 Haushalte in den Kreisen Neuwied und Altenkirchen werden vom geplanten Heizkostenzuschuss profitieren.
SPD-Bundestagsabgeordneter Martin Diedenhofen begrüßt den Gesetzentwurf: „Wohnen und Heizen müssen für jedermann bezahlbar bleiben. Wir wollen verhindern, dass gerade Haushalte mit geringem Einkommen, die der Preisanstieg besonders hart trifft, an der Heizung sparen. Genau wie essen und schlafen gehört auch Wärme zu den körperlichen Grundbedürfnissen. Daher unterstütze ich den Gesetzentwurf und werde mich im Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen dafür einsetzen, dass wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig einlösen.“
Die einmalige Finanzspritze soll bundesweit rund 710.000 Haushalten zugutekommen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen haben oder beziehen. Das Gesetz soll noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten, bevor die Nebenkostenabrechnungen bei den Wohngeldbeziehern eingehen. Insgesamt wird der Zuschuss den Bund rund 130 Millionen Euro kosten.
„Gut investiertes Geld!“, findet Diedenhofen. „Alleine in meinem Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen werden mehr als 2.000 Haushalte vom Heizkostenzuschuss profitieren, darunter 910 im Kreis Altenkirchen und 1.225 im Kreis Neuwied“, so der SPD-Politiker.