Umfassendes Entlastungspaket der Ampel angesichts steigender Energiepreise
Berlin. In Ergänzung zu bereits beschlossenen Entlastungen wird die Ampelkoalition angesichts der hohen Energiepreise zeitnah weitere Maßnahmen auf den Weg bringen. Denn die drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen nicht nur bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit besonders niedrigen Einkommen, sondern bis hin zu mittleren Einkommensgruppen für echte Härten, die abgefedert werden sollen. Ein Überblick:
Energiepreispauschale
„Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten“, das ist die Zielsetzung der Koalitionäre. Deshalb wird eine Energiepreispauschale eingeführt: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreis-pauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgeber-erstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, wird die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln.
Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien wird schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen
Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik erhöht die Ampelkoalition die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person. Weiter heißt es: „Bei den jetzigen Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum 1. Januar 2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.“
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate
Die Kraftstoffpreise haben sich in den vergangenen Monaten stark erhöht. Die Bestrebungen, schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu werden, kann diese Entwicklung verstärken. Daher will die Ampel die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, reduzieren. Befristet für drei Monate wird deswegen die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. So stelle man sicher, dass die Absenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.
Neun Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV
Der ÖPNV ist gerade in der aktuellen Situation für viele Bürgerinnen und Bürger eine notwendige, leistungsfähige und kostengünstige Alternative zum eigenen Pkw und gleichzeitig das umweltfreundlichste Verkehrsmittel neben dem Fahrrad. Deshalb führt die Ampel für 90 Tage ein Ticket für neun Euro/Monat („9 für 90“) ein und wird die Regionalisierungsmittel so erhöhen, dass die Länder dies organisieren können.